Die AGB´s sind Bestandteil jeder Veranstaltung, d.h. Einzel,-und Gruppentraining, Spielstunde etc. !
Allgemeine Geschäftsbedingungen dogcoaching vera breisig (nachfolgend Veranstalter genannt)
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind ergibt sich aus der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung oder in den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Teilnahmebestätigungen, die der Veranstalter an den Teilnehmer/die Teilnehmerin verschickt. Diese Angaben sind bindend. Der Veranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine (auch wesentliche) Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Teilnehmer vor Antritt der Veranstaltung informiert wird. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Recht, innerhalb von 8 Tagen von der Veranstaltung zurückzutreten und erhält unverzüglich die evtl. bereits bezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Meldet er sich nicht innerhalb dieser Frist ab, gilt die neue Leistungsbeschreibung stillschweigend als angenommen.
Der Veranstalter behält sich notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen, wie z.B. die Verlegung des Trainingsortes vor. Die angebotenen Leistungen werden vom Veranstalter auch bei schlechter Wetterlage durchgeführt, sofern dies zumutbar erscheint. Sollten eine oder mehrere Trainingseinheiten wegen unzumutbarer Wetterverhältnisse, z.B. bei Sturm, drohendem Gewitter oder Unwetter ausfallen, so bietet der Veranstalter einen Ersatztermin an.
Sollten die angegebenen Trainingszeiten aus Gründen, die der Veranstalter nicht beeinflussen kann (z.B. Wetterbedingungen) ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden können, so besteht kein Recht auf Entschädigung oder Erstattung der Teilnahmegebühren. Der Veranstalter versucht in diesem Falle, eine für alle Parteien zufrieden stellende Lösung anzubieten (z.B. in Form einer Wiederholung der Trainingstage zu einem späteren Zeitpunkt). Erneute Kosten für Anreise und Unterkunft, die sich daraus ergeben können trägt in dem Fall der Teilnehmer.
Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder für alle mit aufgeführten Personen schriftlich über das Anmeldeformular auf der Homepage des Veranstalters, bzw. auf dem elektronischen Wege über Email oder Zusendung des Anmeldeformulars auf dem Postweg. Der Anmelder steht wie für seine eigene Verpflichtung dafür ein. Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande, die für Veranstalter und Anmelder auch in elektronischer Form als Email verbindlich ist.
Nach Anmeldung erhält der Anmelder eine Buchungsbestätigung vom Veranstalter. Der darin aufgeführte Rechnungsbetrag ist fristgerecht zu bezahlen, erst mit Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters besteht das Recht auf Teilnahme an dem gewählten Kurs. Bei wöchentlichen Veranstaltungen kann der Betrag auch beim ersten Kurstermin in bar entrichtet werden.
Wenn der ausgewiesene Rechnungsbetrag nicht fristgerecht auf dem Konto des Veranstalters eingegangen ist, bzw. beim ersten Termin in bar entrichtet wird, gilt die Anmeldung als widerrufen und der Veranstalter behält sich vor, den frei gewordenen Kursplatz an einen anderen Teilnehmer weiter zu geben. Für Kosten, die dem Anmelder dadurch entstehen haftet der Veranstalter nicht. Schadenersatzansprüche an den Veranstalter sind in diesem Falle ausgeschlossen. Wird die Zahlungsfrist versäumt, behält sich der Veranstalter die Geltendmachung des Verzugsschadens vor. Leistet der Anmelder eine Zahlung an den Veranstalter, ohne vorher eine Buchungsbestätigung erhalten zu haben, so ist damit nicht automatisch ein Recht auf Teilnahme an der gewählten Veranstaltung verbunden. Der Veranstalter behält sich in diesem Falle eine Stornierung der Anmeldung vor, geleistete Zahlungen werden dann zurück erstattet.
Die gewählten Stunden des Intensiv Hundetrainings sind innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach Zahlung wahrzunehmen. In diesem Zeitraum nicht wahr genommene Stunden verfallen, bzw. werden mit dem regulären Einzeltrainingspreis nachberechnet.
Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält. Insbesondere gilt dies, wenn er das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet. Sollte die erforderliche Mindestteilnehmerzahl der Veranstaltung nicht erreicht werden, kann der Veranstalter jederzeit vom Vertrag zurücktreten, bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden dann umgehend erstattet. Der Teilnehmer kann vor Beginn der Leistung zurücktreten, dieser Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges beim Veranstalter.
Im Falle des Rücktrittes betragen die Stornierungskosten wie folgt:
vom Zeitpunkt der Anmeldung bis 10 Tage vor Beginn: 30 % der Teilnahmegebühr.
bei Rücktritt weniger als 10 Tage vor Beginn erfolgt keine Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen und etwaige ausstehende Beträge werden sofort fällig.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
§ 5 Haftung
Hundehalter müssen zu Beginn des Trainings für Ihren Hund(e) einen gültigen Heimtierausweis (Impfpass) haben und auf Verlangen vorlegen. Dies gilt auch für etwaige Auflagen durch die Ordnungsbehörden. Der Hundehalter muss für seinen Hund(e) eine gültige Tierhaftpflichtversicherung haben und auf Verlangen nachweisen. Grundsätzlich haftet der/die Hundehalter, die Schulungs-/Seminarteilnehmer für Schäden an Personen, an seinen Hunden, anderen Hunden und Einrichtungen/Gegenständen, die durch sie selbst und/oder ihre Hund(e) verursacht werden. Wir haften nicht für Unfälle jeglicher Art, die auf unserem Trainingsgelände und Schulungsgebäude passieren. Ausnahme ist grobe Fahrlässigkeit durch uns. Der Veranstalter übernimmt während des Kurses nicht die Aufsicht über die Hunde der Teilnehmer i. S. v. § 834 BGB.
Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung, dass sein Hund eine gültige Tollwutschutzimpfung hat und die Grundimmunisierungen (Impfpass VII sonstige Impfungen) erfolgt sind. Der Impfass ist zu Beginn vorzulegen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt, das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.
Wir behalten uns vor, während Trainings-/Schulungs- und Seminareinheiten Bild- und Videoaufnahmen für Schulungszwecke und für den internen Gebrauch zu machen. Eine Veröffentlichung erfolgt erst nach Freigabe durch die auf dem Bild- und Videomaterial erkennbaren Personen. Wir sind geprüft und zugelassen nach §11-TierSchG.